Kleine Anfrage: "Wohnraumversorgung von Hartz-4-Empfängern"
(04.01.2022)
Durch Bürgergespräche erfuhren wir, daß es besonders Hartz-4-Empfänger schwer haben bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dazu ergeben sich für uns einige Fragen und wir bitten um Beantwortung der folgenden Kleinen Anfrage:
  1. Durch Auszüge von Familienmitgliedern oder Mieterhöhungen kann es vorkommen, daß die Kosten für die Unterkunft von Hartz-4-Empfängern nicht mehr angemessen sind. Wie wird in diesem Fall seitens des Jobcenters verfahren?
  2. Ist es zutreffend, daß die Miete lediglich für weitere 6 Monate in voller Höhe übernommen wird, auch wenn kein günstigerer Wohnraum gefunden werden kann?
  3. Wenn ja, wie sollen Hartz-4-Empfänger nach 6 Monaten die höheren Kosten bezahlen?
  4. Wenn nein, wie lange werden die vollen Mietkosten übernommen?
  5. Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnungen, die nicht angemessen sind und bei wie vielen davon wird die Miete nur teilweise übernommen?
  6. Welche Hilfestellung leistet die Stadt Neumünster, damit Hartz-4-Empfänger angemessenen Wohnraum finden?

Die Antwort der Stadt Neumünster können Sie - hier - als PDF nachlesen.

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