Durch Bürgergespräche erfuhren wir, daß es besonders Hartz-4-Empfänger schwer haben bezahlbaren Wohnraum zu finden. Dazu ergeben sich für uns einige Fragen und wir bitten um Beantwortung der folgenden Kleinen Anfrage:
- Durch Auszüge von Familienmitgliedern oder Mieterhöhungen kann es vorkommen, daß die Kosten für die Unterkunft von Hartz-4-Empfängern nicht mehr angemessen sind. Wie wird in diesem Fall seitens des Jobcenters verfahren?
- Ist es zutreffend, daß die Miete lediglich für weitere 6 Monate in voller Höhe übernommen wird, auch wenn kein günstigerer Wohnraum gefunden werden kann?
- Wenn ja, wie sollen Hartz-4-Empfänger nach 6 Monaten die höheren Kosten bezahlen?
- Wenn nein, wie lange werden die vollen Mietkosten übernommen?
- Wie viele Bedarfsgemeinschaften wohnen in Wohnungen, die nicht angemessen sind und bei wie vielen davon wird die Miete nur teilweise übernommen?
- Welche Hilfestellung leistet die Stadt Neumünster, damit Hartz-4-Empfänger angemessenen Wohnraum finden?
Die Antwort der Stadt Neumünster können Sie - hier - als PDF nachlesen.
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