Migrationshintergrund in städtischen Statistiken
Ratssitzung vom 18.02.2020
Die Stadt Neumünster wird aufgefordert: 1. In zukünftigen Statistiken zum Thema Migration und Integration auch immer die Zahl der Neumünsteraner mit sogenannten Migrationshintergrund zu berücksichtigen. Wenn diese Zahlen derzeit nicht erhoben werden können, wird die Stadt aufgefordert die Erhebungen so zu ändern, daß bei zukünftigen Statistiken Zahlen zum Migrationshintergrund vorliegen. 2. Bei einem zukünftigen „Integrationsmonitoring” auch Zahlen zu Ausländerkriminalität zu veröffentlichen. Auch hier sollten Straftäter mit einem sogenannten Migrationshintergrund mit einfließen.

Begründung:

Im „Integrationsmonitoring 2019” werden keine Statistiken zum sogenannten Migrationshintergrund veröffentlicht. Im Vorwort heißt es unter anderem, daß „in den Statistiken der Stadt Neumünster der Migrationshintergrund derzeit nicht erhoben werden kann”.
In den aktuellen Statistiken finden demnach nur Personen Berücksichtigung, die entweder eine ausländische Staatsbürgerschaft oder eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, nicht aber die bereits eingebürgerten Ausländer und deren Kinder, die bereits einen bundesdeutschen Ausweis in den Händen halten. Diese Tatsache verfälscht die Statistiken und reduziert den statistischen Personenkreis der Neumünsteraner, die keine deutsche Abstammung haben.

Auch Zahlen zur Ausländerkriminalität finden im aktuellen „Integrationsmonitoring” keine Berücksichtigung, sind aber aus Sicht der NPD-Ratsfraktion zwingend erforderlich, um auch die Schattenseite der „Integration” umfassend beurteilen zu können. Auch hier müssen Straftäter mit einem sogenannten Migrationshintergrund mit berücksichtigt werden.

Nicht nur für uns Nationaldemokraten, die sich klar zum Abstammungsprinzip bekennen, sondern auch für die einheimische Bevölkerung ist es sicherlich von großem Interesse, aktuelle Zahlen zum sogenannten Migrationshintergrund zu erhalten, daher bittet die NPD-Ratsfraktion um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.



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