Fortsetzungsklage Großflecken
Ratssitzung vom 12.02.2019
Die Stadt Neumünster prüft eine Feststellungsklage gegen den Architekten Rogalla, um abschließend zu klären, ob für die Gestaltung des Großfleckens überhaupt das Urheberrecht greift.

Begründung:

Bereits seit Jahren diskutieren wir im Rat über die Umgestaltung des Großfleckens und immer wieder stoßen wir dabei an unsere Grenzen, da einer Umgestaltung des Platzes das mögliche Urheberrecht des Architekten Rogalla entgegensteht. Um dieses Urheberrecht zu umgehen wollte der BFB sogar das „Kunstwerk Großflecken zerstören”. Ob dieses allerdings wirklich besteht ist auch juristisch unklar.

Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes UrhG sind Bauwerke und die dazugehörenden Pläne geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, sie also "Werke der Baukunst" sind. Ein solches „Werk der Baukunst” muß aber nicht nur eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, sondern sich zusätzlich deutlich von durchschnittlichem planerischem Schaffen abheben.

Bereits 2014 hatte der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Döring Zweifel am bestehenden Urheberrecht und äußerte sich gegenüber dem „Holsteinischen Courier” wie folgt: „Wir wissen nicht, ob und in welchem Umfang es tatsächlich existiert. Die Dreiecksform des Platzes sei durch die Bebauung vorgegeben, der Straßenzug sei lediglich eine Wiederaufnahme der historischen Straßenverbindung. Eine eigene künstlerische Leistung kann daher nur die Oberflächengestaltung sein, und gerade hier wollen wir uns nicht mehr gängeln lassen”. Passiert ist seit dem nichts.

Lediglich Jonny Griese von der Partei „Die Linke” brachte es auf der Sondersitzung der Ratsversammlung zum Thema Großflecken auf den Punkt und sprach von einer rechtlichen Prüfung des möglichen Urheberrechts. Dieser Aussage können wir uns nur anschließen und bitten daher um Zustimmung für unseren Antrag.



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