Sozialzuschuß für Personalausweis
Ratssitzung vom 14.09.2021
Die Ratsversammlung möge beschließen: Die Stadt prüft die Möglichkeit, die Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises für bedürftige Neumünsteraner zu reduzieren und einen Sozialzuschuß einzuführen.

Begründung:
Die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises ist dieses Jahr von 28,80 Euro auf 37 Euro gestiegen. Hinzu kommen die Kosten für biometrische Passbilder. Man muß also mit Kosten von knapp 50 Euro rechnen, wenn man zukünftig einen neuen Personalausweis beantragt. Das ist eine Steigerung von fast 30%.

Diese Kosten sind unvermeidbar, da in Deutschland eine Personalausweispflicht besteht. In Paragraf 1 des Personalausweisgesetzes heißt es ausdrücklich: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind." Für sozialschwache Neumünsteraner sind diese Kosten durch den ohnehin viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsatz kaum mehr zu bezahlen. Wenn diese 50 Euro in der Haushaltskasse fehlen, stellt sich für viele die Frage, ob man einen neuen Personalausweis benötigt oder lieber bis zum Ende des Monats eine warme Mahlzeit auf dem Tisch haben möchte.

Hier sieht die NPD-Fraktion die Stadt Neumünster in der Verantwortung, damit sich jeder Bürger diese hohen Verwaltungskosten leisten kann. Wir appellieren an das soziale Gewissen aller Ratsmitglieder und bitte um Zustimmung für unseren Antrag.


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