Demokratieverständnis im Wahlkampf
Ratssitzung vom 10.11.2020
Die Ratsversammlung distanziert sich von der folgenden Äußerung des Ratsmitglieds Radestock: „Wenn die NPD wie bei der letzten Wahl wieder ihre Plakate aufhängt, dann werde ich dagegen vorgehen und sie im Zweifel selbst wieder abhängen" und ruft alle Ratsmitglieder zu einem demokratischen Umgang untereinander auf.

Begründung:
Am 1. September berichtete der Holsteinische Courier über eine Veranstaltung der Grünen in Neumünster. In diesem Artikel wirft das Ratsmitglied Radestock den Fraktionen von BfB und CDU vor sich in Richtung der NPD zu bewegen und deren „verfassungsfeindliche Ansichten" damit hoffähig zu machen. In Richtung der NPD wird er noch deutlicher: „Wenn die NPD wie bei der letzten Wahl wieder ihre Plakate aufhängt, dann werde ich dagegen vorgehen und sie im Zweifel selbst wieder abhängen.”

Mit dieser Aussage hat Herr Radestock nach Auffassung der NPD-Ratsfraktion den demokratischen Boden verlassen und zeigt sein wahres Gesicht. Jede zur Wahl zugelassene Partei hat das Recht im Wahlkampf Plakate zu hängen. Wer dazu aufruft, gegen diese Plakate vorgehen zu wollen, ruft zu Straftaten auf und begeht eine Sachbeschädigung, wenn er seiner Ankündigung auch Taten folgen lässt.

Nach Auffassung der NPD muß eine Demokratie auch unliebsame Meinungen aushalten können. Wenn Herr Radestock das nicht kann, sollte er entsprechende Konsequenzen ziehen.

Der Antrag wurde mit 2 zu 31 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.


zurück

Demo gegen das AJZ