„1-G“-Maßnahme auf zukünftigen Ratssitzungen
Ratssitzung vom 15.02.2022
Die Ratsversammlung möge beschließen: Die Stadt Neumünster wird aufgefordert, für alle Teilnehmer der Ratssitzung die sogenannte „1G“-Regelung einzuführen, wonach jeder, unabhängig vom Impfstatus, getestet sein muß. Für Zuschauer wird an Eingang zum Rathaus ein kostenloser Selbsttest unter Aufsicht angeboten.

Begründung:
In der Einladung zur Ratssitzung wird auf die sogenannte „3-G“-Maßnahme hingewiesen, wonach jeder Teilnehmer entweder genesen, geimpft oder getestet sein muß.

Diese Regelung birgt durchaus Gefahren, denn inzwischen ist wissenschaftlich erwiesen, daß die verabreichten Impfstoffe weder vor einer Infektion, noch vor Infektiösität und auch in immer mehr Fällen nicht vor schweren Verläufen schützen. Da die Symptome bei Geimpften oft nicht sehr ausgeprägt sind, besteht die Gefahr, daß dieser Personenkreis unwissend andere mit dem Virus ansteckt.

Das ist besonders mit Blick auf die Zusammensetzung der Ratsversammlung durchaus kritisch zu betrachten, denn viele Ratsmitglieder gehören mit einem Alter von über 60 Jahren zur Risikogruppe. Besonders gegenüber diesen Ratskollegen haben wir eine Verantwortung, mit der wir nicht nachlässig umgehen sollten. Nur wenn alle Ratsmitglieder vor der Sitzung getestet werden, kann man dieses Risiko eventuell minimieren.

Zudem kann die Ratsversammlung mit dieser Regelung ein Signal gegen die Spaltung unserer Gesellschaft setzen, durch die momentan Geimpfte und Ungeimpfte mit fragwürdigen Schutzmaßnahmen zum Spielball politischer Interessen werden.

Die Dringlichkeit unseres Antrags ist geboten, damit zukünftige Ratssitzungen für alle Teilnehmer sicherer gestaltet werden können, daher bitten wir um Zustimmung für unseren Antrag.

Nachtrag: Der wortgleiche Antrag wurde bereits zur Ratssitzung im Dezember 2021 als Dringlichkeitsantrag eingereicht. Die Dringlichkeit wurde von der Ratsversammlung nicht anerkannt, daher wurde er erst auf der Sitzung am 15.2.2022 behandelt


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