Zuweisung und Unterbringung weiterer Flüchtlinge verhindern!
Ratssitzung vom 15.02.2022
Die Ratsversammlung möge beschließen: Die Ratsver­sammlung fordert die Stadt Neumünster auf, Gespräche mit dem Land zu führen, um eine Änderung des §7 (4) Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO) abzuwenden. Sollten diese Gespräche ergebnislos verlaufen, prüft die Stadt rechtliche Schritte, um die Zuweisung weiterer Flüchtlinge durch das Land zu verhindern.

Begründung:
Bisher mußte die Stadt Neumünster aufgrund der Erstaufnahme­unterkunft keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen. Dies ist in der Ausländer- und Aufnahmeverordnung (AuslAufnVO) in §7 (4) geregelt. Das soll sich jetzt ändern: Offensichtlich plant das Land die entsprechende Verordnung zur Verteilung von Flüchtlingen zu überarbeiten, so daß auch Neumünster Flüchtlinge aufnehmen und in Wohnungen unterbringen muß!

Diesem Vorhaben müssen wir deutlich widersprechen. Durch eine Erstaufnahme-unterkunft mit bis zu 1.000 Plätzen und der Nähe zur Erstaufnahmeunterkunft in Boostedt, hat die Stadt Neumünster ihre Belastungsgrenze längst erreicht. Es reicht ein Blick in die Innenstadt und auf die Kriminalitätsstatistik, um zu erkennen, daß unsere Stadt nicht noch mehr Flüchtlinge verkraften kann.

Zudem ist die Wohnungssituation in Neumünster bereits jetzt sehr angespannt und viele Bürger finden keinen bezahlbaren Wohnraum mehr. Wenn zusätzlich noch Wohnungen für Flüchtlinge bereitgestellte werden müssen, verschärft das die Situation auf dem Wohnungsmarkt. In diesem Zusammenhang sind die Äußerungen des 1. Stadtrats Carsten Hillgruber gegenüber dem Holsteinischen Courier, in denen er ankündigt, daß die Stadt bereits über entsprechende Wohnungen für Flüchtlinge verfüge, weiteres Öl ins Feuer und ein Schlag ins Gesicht eines jeden Neumünsteraners, der händeringend eine Wohnung sucht. Es könnte durchaus der Eindruck entstehen, daß die Stadt Neumünster Flüchtlinge vorrangig mit Wohnraum versorgen würde.



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