Corona-Wahnsinn stoppen!
Ratssitzung vom 23.06.2020
Die Landesregierung wird von der Stadt Neumünster aufgefordert, die landesweite Verordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) in Geschäften, öffentlichen Räumlichkeiten und dem ÖPNV zurückzunehmen.

Begründung:

Die aktuellen Infektionszahlen, verdeutlichen, daß der sogenannte Corona-Virus in Neumünster längst keine Rolle mehr spielt. Es hat in den vergangenen 17 Tagen (Stand 29. Mai 2020 keine Neuansteckungen gegeben und nur 1 (!!!) Neumünsteraner ist akut erkrankt und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Es ist nicht mehr zu vermittelt, warum trotz dieser Fakten knapp 80.000 Neumünsteraner tagtäglich mit einer Maske rumlaufern müssen.

Zudem verstößt die Maskenpflicht gegen Grundrechte. Wer nur noch mit Maske einkaufen kann oder Busfahren darf, ist in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit stark eingeschränkt. Die Pflicht verstößt, mit Blick auf die aktuellen Zahlen, gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Weiter legen zahlreiche Studien dar, daß das Tragen von „falschen Masken” schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen können. Der Weltärztepräsident Montgomery hat das Bedecken von Mund und Nase scharf kritisiert und hält es für kein Allheilmittel. Montgomery warnt weiter vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl.

Auch für die den Einzelhandel, mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels, ist eine Maskenpflicht geschäftsschädigend. Laut Einzelhandelsverband sind die Umsätze um bis zu 50% zurückgegangen, da die Kunden mit einer Maske keine Lust zu einem ausgiebigen Einkaufsbummel haben und oft nur noch Bedarfskäufe tätigen.

Aufgrund der hier dargelegten Fakten hat eine Mund-Nasen-Bedeckung mehr Nachteile als Vorteile und wir bitten um Zustimmung für unseren Antrag.



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