Auf der Ratssitzung am 3. September brachte die NPD-Fraktion Neumünster einen Antrag ein, der in der Ratsversammlung für Entsetzen sorgte und die Stadtpräsidentin dazu veranlasste, das Wort zu ergreifen und über die NPD zu hetzen. Doch worum ging es in dem Antrag. Die Nationaldemokraten forderten, mit Blick auf die Wohnungsnot, daß Wohnungen der städtischen Wohnungsgesellschaft Wobau zuerst an deutsche Landsleute vergeben werden sollen. Eine Forderung, die in vielen Ländern eine Selbstverständlichkeit darstellt, sorgt in der Bundesrepublik für Aufregung unter den Gutmenschen. So offensichtlich auch bei der Stadtpräsidentin. In ihrer Wortmeldung zum NPD-Antrag warf sie der NPD Ausländerfeindlichkeit und Rassismus vor „Sie verlangen Wohnraum vorrangig für Deutsche. Das heißt für mich: Ausländer raus“, so die Stadtpräsidentin. Die gute Frau Stadtpräsidentin hat eine lebhafte Phantasie, wenn sie eine Wohnraumförderung für Deutsche mit der Parole „Ausländer raus“ gleichsetzt.
Doch wie würde Frau Schättiger reagieren, wenn es in dem Antrag um eine Wohnraumförderung für Zuwanderer ginge? Gebe es da auch einen Aufschrei in der Ratsversammlung? Vermutlich nicht! In Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern gab es beispielsweise bereits 2015 eine „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge“ und auch bei uns in Schleswig-Holstein wurde das Wohnraumförderungsgesetz 2016 durch folgenden Absatz ergänzt:
§2 Absatz 4: Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wohnraumversorgung von Personen in sozialen Notlagen, insbesondere von Flüchtlingen.
Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende durch Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Die Dauer der Belegungs- und Mietbindung (Bindungszeitraum) beträgt zehn Jahre und beginnt mit der Bezugsfertigkeit…
Belegungsbindungen werden durch Förderzusage als Besetzungsrechte… begründet. Das Besetzungsrecht besteht für die Dauer von zehn Jahren… zugunsten von Flüchtlingen und Asylbegehrenden.
Aus der
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW:
Belegungsbindung
Der geförderte Wohnraum ist gemäß den Festlegungen der Förderzusage für die Dauer von 20 Jahren oder 25 Jahren ausschließlich zur Wohnraumversorgung von nicht wohnberechtigten Flüchtlingen und Asylbewerbern zu nutzen.
| Antrag der NPD
Die Wobau als städtisches Unternehmen wird von der Stadt Neumünster aufgefordert, deutsche Landsleute bei der Wohnraumvergabe vorrangig zu behandelt.
…
Durch den Zuzug von Ausländern u.a. aus Bulgarien und Rumänien, aber auch aus anderen nichteuropäischen Ländern hat sich die Wohnungssituation in unserer Stadt massiv verschlechtert. Besonders junge Familien finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Hier muß u.a. durch den sozialen Wohnungsbau, wie von der NPD bereits gefordert, gegengesteuert werden.
Solange es nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in Neumünster gibt, kann es aus Sicht der NPD-Fraktion nur eine Lösung geben: Deutsche Landsleute müssen bei der Wohnraumvergabe vorrangig behandelt werden. |
Es ist schon komisch. Was für Flüchtlinge und andere Zuwanderer als humanitäre Hilfe dargestellt wird, soll für die einheimische Bevölkerung rassistisch und ausländerfeindlich sein? Sind wir Deutsche im eigenen Land bereits zu Menschen zweiter Klasse geworden?
Doch die Stadtpräsidentin geht noch einen Schritt weiter. Sie bezeichnet den NPD-Antrag sogar als verfassungsfeindlich. „Sie verlassen mit dem Antrag das Grundgesetz, die freiheitlich demokratische Grundordnung, und verletzen das deutsche Recht.“, so Schättiger. Eine interessante Rechtsauffassung der Stadtpräsidentin, immerhin bezieht sich das Grundgesetz auf das deutsche Volk, wie kann es dann verfassungsfeindlich sein, sich für sein eigenes Volk einzusetzen? Wir lassen uns nicht kriminalisieren und als Verfassungsfeinde darstellen und wenn es dennoch so sein sollte, sind wir lieber verfassungsfeindlich als volksfeindlich!
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