Große Anfrage Erweiterung der Erstaufnahmeunterkunft "Am Haart"
(Ratssitzung vom 11.9.2018)
Den Medien konnten wir entnehmen, daß eine Erweiterung der Erstaufnahmeunterkunft geplant ist und es bereits Gespräche mit Bürgermeister Tauras gab. Hierzu ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Wie weit sind die Pläne für die Wohnbebauung auf dem städtischen Grundstück neben der Erstaufnahmeunterkunft „Am Haart"?

2. Wie viele Geld haben diese Planungen der Stadt bisher gekostet?

3. Hat das Land Schleswig-Holstein ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück?

3.1. Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es, diesen Vorkaufsrecht zu umgehen?

4. Hat das Land im Gespräch mit dem Bürgermeister bereit angekündigt, wie hoch die Kapazität der Erstaufnahmeunterkunft nach der Erweiterung werden soll?

5. Welche Kapazität hält die Stadt Neumünster für gesellschaftlich vertretbar?

6. Ist, ähnlich wie in Boostedt, eine Höchstgrenze bei der Aufnahmekapazität und eine zeitliche Befristung für den Betrieb der Erstaufnahmeunterkunft geplant?


zurück

Demo gegen das AJZ