Anwohnerparkplätze in der Holstenstraße und auf dem Kleinflecken
Ratssitzung vom 12.6.2018
Die Stadt Neumünster wird aufgefordert, im Bereich der Holstenstraße und auf dem Kleinflecken Anwohnerparkplätze für die ansässigen Geschäftsleute zu schaffen.

Begründung:
Regelmäßig wird darüber geklagt, daß immer mehr kleine Einzelhändler aufgeben müssen, weil sie mit der Konkurrenz der großen Einzelhandelskonzerne nicht mithalten können. Trotzdem wird den Einzelhändlern auch bei Kleinigkeiten, die ihnen das Tagesgeschäft erleichtern könnten, seitens der Stadt Neumünster kaum entgegengekommen.

Die Geschäftsleute in der Holstenstraße haben nicht die Möglichkeit im direkten Umfeld ihrer Geschäfte zu parken, da zum einen hohe Parkgebühren fällig werden und zum anderen die wenigen Parkplätze meist belegt sind. Die Geschäftsleute in der Lütjenstraße könnten zwar auf dem Kleinflecken parken, doch auch hier werden hohe Parkgebühren fällig.

Besonders kleine Einzelhändler sorgen für eine lebendige und vielfältige Innenstadt und zahlen in Neumünster Gewerbesteuer. Diese Vielfalt, die im übrigen auch die Attraktivität der Innenstadt von Neumünster fördert, droht immer mehr verlorenzugehen, wenn zunehmend kleine Einzelhändler aufgeben müssen. Wir reden hier lediglich von jeweils 10 bis 12 Anwohnerparkplätzen und uns ist klar, daß diese kleine Maßnahme alleine noch nicht zur Entlastung kleiner Einzelhändler führen wird. Weitere Maßnahmen müssen in den kommenden Monaten folgen.

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